Teilerfolg für den VKI gegen MEL-Vermittler
Details zum Fall: Ein Anleger wollte 60.000 Euro für einen Hauskauf sicher "zwischenparken". Ein Finanzdienstleistungsassistent der Firma Ariconsec Investment GmbH bot dem Kunden MEL-Zertifikate als besonders sicheres, ja "mündelsicheres" Veranlagung an und wies weder auf ein Kursrisiko, noch auf das Risiko eines Totalverlustes hin. Das Beratungsprotokoll wurde dem Kunden aber laut VKI rein als "Formalität" zur Unterschrift vorgelegt.
Der Kurs der MEL-Zertifikate brach in der Folge ein und der VKI klagte den Vermittler auf Naturalrestitution: Der VKI wollte mit der Klage den Ersatz der Kaufkosten gegen Herausgabe der Zertifikate sowie den Schaden aus dem Entgang einer anlegergerechten Veranlagung erreichen.
Das Landesgericht Graz sprach nun das Klagebegehren zu und verneinte ein Mitverschulden des Klägers. Die falsche Beratung habe gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz verstoßen und der Vermittler hafte daher für seinen Finanzdienstleistungsassistenten.
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