Mehr Kontrolle für Ratingagenturen
So gut wie sicher anzunehmen ist aber, dass die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) für alle Probleme in Österreich der Ansprechpartner werden wird. In Österreich müssten nur einige Punkte der EU-Ratingverordnung umgesetzt werden, so FMA-Sprecher Grubelnik am Freitag zur APA. Neben der Benennung der für die Ratingagenturen zuständigen Aufsichtsbehörde - wohl die FMA - müsste etwa ein Sanktionenkatalog ausgearbeitet werden.
Allgemein soll die EU-Verordnung für mehr Transparenz und die Vermeidung von Interessenskonflikten sorgen. Im Rahmen der neuen europäischen Aufsichtsstrukturen soll die Überwachung ab 1. Jänner 2011 auf die neue europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) übergehen.
Um Interessenskonflikte zu verhindern, dürfen die Agenturen künftig nicht mehr die Bonität von Unternehmen bewerten, die sie beraten. Bei Verstößen drohen ihnen in Deutschland Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro. Die Kosten für ihre Überwachung müssen die Agenturen dabei selbst tragen. Das deutsche Gesetz sieht außerdem vor, dass sich die Agenturen einmal jährlich von einem Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen müssen. Darüber hinaus können jederzeit und ohne Anlass Sonderprüfungen angeordnet werden.
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