Ab 2027

500 Euro pro Kind, doch nicht alle bekommen "Startbonus"

Ein Mann im blauen Anzug spricht bei einer Pressekonferenz vor grünem Hintergrund.
© APA/MAX SLOVENCIK
Die Bundesregierung plant ein neues Zukunftsdepot für Kinder: Ab Juli 2027 soll es für Neugeborene einen staatlichen Startbonus von 500 Euro geben. Pünktlich zum Weltspartag ging der Entwurf in Begutachtung.
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Das staatliche Startguthaben von 500 Euro soll an jedes anspruchsberechtigte Kind vergeben werden, das ab dem 1. Jänner 2027 geboren wird. Der Start des Modells ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen. Wie das Bundeskanzleramt gegenüber der APA mitteilte, wurde der Gesetzesentwurf am Freitag in Begutachtung geschickt. Die Dreierkoalition hatte sich bereits Mitte Oktober auf das Modell verständigt.

Einzahlungsgrenze und steuerfreie Anlage

Das Zukunftsdepot kann ab der Geburt eröffnet werden. Angehörige wie Eltern oder Großeltern können danach regelmäßig Geld einzahlen, wobei die Obergrenze bei 5.000 Euro pro Jahr liegt. Bis zum 18. Geburtstag bleibt das Depot von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit. Banken dürfen keine Kontoführungsgebühren verlangen, weitere Kosten sind jedoch möglich und auf maximal ein Prozent pro Jahr begrenzt.

Grundsätzlich lässt sich das angesparte Geld erst mit der Volljährigkeit entnehmen. Ausnahmen gibt es etwa für existenzielle Notlagen. Wer vorher zugreift, verliert die Steuerbegünstigung. Vor der Eröffnung ist eine erste Beratung vorgesehen, auf die aber verzichtet werden kann.

Voraussetzungen für den Startbonus

Der staatliche Zuschuss verlangt die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine entsprechende rechtliche Gleichstellung. Zudem müssen bis zur Volljährigkeit 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden.

Für bereits vor dem 1. Jänner 2027 geborene, minderjährige Kinder lässt sich ebenfalls ein Zukunftsdepot eröffnen, allerdings ohne den 500-Euro-Zuschuss. Die Befreiung von der KESt bis zum 18. Geburtstag gilt unabhängig vom Startbonus.

ETFs und Bundesschatz erlaubt

Das Geld soll langfristig investiert werden. Erlaubt sind breit gestreute ETFs und Anlagen im Bundesschatz. Einzelne Aktien oder Kryptowährungen sind ausgeschlossen. Eine Mündelsicherheit ist nicht vorgesehen, stattdessen soll eine breite Streuung das Risiko reduzieren. Wenn Eltern kein Depot eröffnen, wird der Startbonus im Bundesschatz angelegt.

"Statt Geld nur auf die Seite zu legen, soll es langfristig investiert werden und über die Jahre wachsen können. Mit dem Zukunftsdepot schaffen wir die Grundlage, damit das gelingt! Jedes Kind, das ab 2027 geboren wird, erhält einen staatlichen Startbonus von 500 Euro. Eltern, Großeltern und Angehörige können dann zusätzlich jeden Monat Geld in das Depot einzahlen. Ab dem 18. Geburtstag des Kindes kann das angesparte Geld steuerbegünstigt entnommen und in die eigene Zukunft investiert werden - in eine Ausbildung, die Gründung eines Unternehmens oder die Anzahlung für das erste Eigenheim. Damit schaffen wir echte Zukunftschancen für unsere Kinder und die nächsten Generationen!", so Stocker.

Kosten aus dem Familienlastenausgleichsfonds

Finanziert wird das Startguthaben aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Für die nächsten beiden Jahre sind jeweils 40 Millionen Euro eingeplant, hauptsächlich für den Zuschuss für Neugeborene. Durch die KESt-Befreiung rechnet die Regierung langfristig mit einem jährlichen Entgang von maximal 20 Millionen Euro. In der Einführungsphase fallen die Ausfälle niedriger aus: Bis Ende des Finanzrahmens 2031 sind insgesamt 20 Millionen Euro eingeplant.

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