Signa-Pleitier

Benko-Prozess: Anwalt spricht von "Täter-Opfer-Umkehr"

Ein Mann im Anzug nimmt an einem Gerichtsprozess teil und trägt eine schwarze Tasche.
© APA/EXPA/ JOHANN GRODER
Ein erneuter Prozess gegen den Signa-Gründer René Benko hat am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck begonnen.
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Benko muss sich in dem Schöffenprozess wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida verantworten. Der schwerwiegendste Vorwurf: Er soll die Privat- bzw. Familienstiftung des Industriellen Hans Peter Haselsteiner um rund 5 Mio. Euro betrogen haben. Die Oberstaatsanwältin sah den Tiroler klar schuldig, sein Verteidiger eine Täter-Opfer-Umkehr.

Zwei Männer im Anzug stehen in einem modernen Gerichtssaal.
Signa-Gründer Rene Benko neben Anwalt Norbert Wess. © APA/EXPA/ JOHANN GRODER

Der Krida-Vorwurf dreht sich indes um ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro, das der 49-Jährige gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern verheimlicht bzw. verborgen haben soll. Auch hier sah die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Benko überführt. Er habe beide Taten "objektiv und subjektiv begangen."

Zum zentralen Betrugsvorwurf wirft die Anklagebehörde Benko vor, gegenüber dem langjährigen Strabag-Chef Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung am 6. November 2023 - knapp vor der Insolvenz der Signa Holding - eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und dadurch die Schädigung der Stiftung um rund 5 Mio. Euro herbeigeführt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding GmbH, an der Haselsteiner beteiligt war, zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Das Geld sollte an eine andere, in Turbulenzen befindliche Signa-Tochter fließen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die (Rück)-Zahlung der rund 5 Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieb. Insgesamt sollen die Privatstiftung daher um das Geld geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.

Benko lässt WKStA abblitzen: Keine Auskunft

Benko selbst bekannte sich "nicht schuldig". Die Fragen des Gerichts wolle er beantworten, jene der WKStA aber nicht.

"Unwahre Behauptung" des "faktischen Machthabers"

Die Oberstaatsanwältin zeichnete in ihrem Plädoyer ein klares Bild Benkos aus ihrer Sicht. Dieser sei der "faktische Machthaber und Geschäftsführer" der Signa Holding gewesen. Dies würden E-Mails, Protokolle, Einvernahmen von Führungsleuten usw. belegen. Zum Tatzeitpunkt, Anfang November 2023, habe er dringend Geld für die Tochter SportScheck gebraucht, um einen "eingefädelten Verkauf nicht scheitern zu lassen". Deshalb sei er zu Haselsteiner gegangen und habe diesem gegenüber letztlich die notariell beglaubigte Garantieerklärung abgegeben, um an die 5 Mio. Euro zu kommen. "Einzig und allein" wegen dieser Garantieerklärung, die eine "uneingeschränkte Schadloshaltung" beinhaltet bzw. versprochen habe, habe die Haselsteiner-Familienstiftung daraufhin das Geld überwiesen. Die Rückzahlung des Geldes hätte laut Benko über die Signa-Development erfolgen sollen, oder - falls dies nicht passiert - hätte er dies persönlich übernommen. Haselsteiner sei es egal gewesen, wie das Geld zurückgezahlt werde - ob durch eine versprochene Dividende, die der Haselsteiner-Stiftung zugestanden wäre, durch Benko persönlich oder sonst wie.

Zahlreiche Journalisten und Kamerateams begleiten einen Gerichtsprozess im Schwurgerichtssaal Innsbruck.
Übersicht auf den Schwurgerichtssal. © APA/EXPA/ JOHANN GRODER

Die Garantieerklärung habe rein zur Täuschung gedient, erklärte die öffentliche Anklägerin. Der Unternehmer Benko habe nie ernsthaft vorgehabt, Haselsteiner das Geld zurückzuzahlen. Durch eine "unwahre Behauptung" habe er seinen Geschäftsfreund zur Zahlung bewegt, die sonst nie erfolgt wäre. Dies erfülle klassisch den Tatbestand des Betrugs. Dass die Verteidigung nun behaupte, dass Haselsteiner nur eine alte Schuld beglichen habe und einen fälligen Kaufpreis über 5 Mio. Euro wegen für ein erworbenes Aktienpaket überwiesen bzw. erfüllt habe, stimme nicht. Es habe "keinerlei rechtliche Pflicht" und "keine Fälligkeit" gegeben. Und überhaupt: "Wozu braucht es dann eine Garantieerklärung", fragte die Oberstaatsanwältin. Diese berichtete auch von einem "emotionalen Telefonat", in dem Haselsteiner Benko zur Rede gestellt habe und ultimativ die Rückzahlung gefordert habe.

Jagdgewehr "absolutes Luxusgut"

Zum Jagdgewehr führt die Anklägerin aus, dass es sich dabei um ein "absolutes Luxusgut" gehandelt habe - unter anderem mit goldverzierten Initialen Benkos. Eigentümer des Gewehrs sei die Signa Holding gewesen, die es auch gekauft habe. Der Holding-"Machthaber" Benko habe das Gewehr ganz klar - nach der Insolvenz der Signa Holding - zu Hause vor den Gläubigern "verborgen": "Er wollte es selber erhalten und verwenden zu Lasten der Gläubiger." So habe der Unternehmer auch im April 2024 - Monate nach der Holding-Insolvenz - noch einen europäischen Waffenpass beantragt.

Benko-Verteidiger Wess sah Benko als "nicht schuldig"

Benko-Verteidiger Norbert Wess hielt in beiden Anklagepunkten vehement dagegen und sah seinen Mandanten eindeutig als "nicht schuldig". "Es gab keinen Schaden und es wurde auch niemand getäuscht", führte er aus. Haselsteiner habe nämlich lediglich "eine längst überfällige Forderung entrichtet". So habe dieser im Juni 2022 mit seiner Privatstiftung ein Aktienpaket der Signa Holding erworben, zu dem es sowohl einen Kaufvertrag als auch eine klare Regelung gegeben hatte, bis wann die besagten 5 Millionen zu entrichten seien. "Wenn bis Ende 2022 keine Ausschüttung der Dividende erfolgt, ist der Kaufpreis Anfang Jänner 2023 zu bezahlen", benannte Wess den Sachverhalt nach seinem Rechtsverständnis.

Dass Haselsteiner dennoch bis Ende November 2023 keine Bereitschaft gehabt habe, den Kaufpreis zu bezahlen, zeige ein "absurdes" Rechtsverständnis und "rüttelt an der Glaubwürdigkeit von Haselsteiner", führte Wess durchaus emotional aus. "Im Gegenteil hat dieser in einer Situation, als die Signa dringend Geld benötigte, sogar noch eine Garantie für eine Rückzahlung verlangt", so Wess.

Auch hinsichtlich des Jagdgewehres war Wess gänzlich anderer Auffassung als die öffentliche Anklägerin in ihrem Eröffnungsplädoyer. "Dass Benko die Waffe verwahrte und damit als waffenrechtlich Verantwortlicher agierte, hat nicht mit Eigentum zu tun", sagte Wess. Die Waffe sei zu keinem Zeitpunkt in seinem Eigentum gestanden, sondern stets im Eigentum der Signa Holding gewesen. Zudem habe sich die Verwahrungssituation niemals verändert. "Sie war nicht unter seinem Kopfpolster, sondern im Waffenschrank wie die 14 anderen Waffen auch."

Somit sei weder der Straftatbestand des schweren Betrugs im Falle der Haselsteiner-Stiftung noch der der betrügerischen Krida im Falle des Jagdgewehrs verwirklicht. "Benko ist einfach ein dankbares Opfer für Vieles", betonte Wess. Viele Personen wollten sich nunmehr "an ihm abputzen". Zudem sei "Machthaber" kein Begriff aus dem Strafrecht. "Die Ausführungen auf der Meta-Ebene, er habe alles im Alleingang entschieden, ist völlig egal, was die Waffe oder den Betrugsvorwurf betrifft."

Haselsteiner im Zeugenstand

Der 82-jährige Strabag-Gründer, Industrielle und frühere Liberales Forum-Politiker Haselsteiner ist ein langjähriger Geschäftspartner Benkos sowie Signa-Investor und Anteilseigner. Er ist für Mittwochvormittag als Zeuge geladen - es handelt sich um die erste Zeugenaussage Haselsteiners in einem Strafprozess im Rahmen der gesamten Signa- bzw. Benko-Causa.

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