Kroatien. Eine Sonderverkehrszone in Dubrovnik sorgt bei internationalen Besuchern für erhebliche Kosten. Im Juni 2025 richtete die Stadt die spezielle Zone ein, um das Verkehrsaufkommen rund um die historische UNESCO-Altstadt einzudämmen und Einsatzfahrzeugen freie Fahrt zu gewährleisten.
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Das Befahren ist nur mit einer Genehmigung erlaubt, etwa wenn eine Bestätigung für eine Unterkunft oder einen Parkplatz vorliegt. Kameras zeichnen die Autokennzeichen auf und jede unzulässige Einfahrt wird einzeln bestraft.
Bedenken wegen fehlender Aufklärung
Ein polnischer Urlauber schilderte der kroatischen Nachrichtenplattform "Index", dass er mehr als ein Jahr nach seinem Aufenthalt zwei Bescheide über insgesamt 3.000 Euro erhalten habe. Er kritisierte, dass Reisende trotz vorhandener Schilder oft nicht verstehen, welche Vorgaben für die Einfahrt gelten.
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Das reguläre Bußgeld für Privatpersonen beläuft sich auf 260 Euro. Bei juristischen Personen wie Autovermietungen können dagegen Summen bis zu 1.500 Euro fällig werden, oder solche Beträge entstehen durch Bearbeitungsgebühren und die Weiterleitung der Bescheide.
Vollstreckung von ausländischen Strafzetteln
Forderungen aus anderen EU-Ländern können auch nach der Rückkehr durchgesetzt werden. In Deutschland werden Geldstrafen aus dem EU-Ausland ab einer Gesamtsumme von 70 Euro inklusive Verfahrenskosten vollstreckt, wobei das Bundesamt für Justiz zuständig ist. Für Österreich greift aufgrund eines bilateralen Abkommens bereits eine Grenze von 25 Euro.
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