Schlechte Scherze

Nadeln in Halloween-Naschereien: Erste Fälle geklärt

Gespickte Halloween-Süßigkeiten in Deutschland, Österreich und Ungarn entdeckt.
© Polizei Hannover
Nach den Aufregungen um mutmaßlich manipulierte Halloween-Süßigkeiten meldet das Bundeskriminalamt erste Ermittlungserfolge.
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Von bislang 21 gemeldeten Fällen konnten bereits vier aufgeklärt werden. Dabei stellte sich heraus, dass in allen vier Fällen offenbar Kinder selbst für die Manipulationen verantwortlich waren. Die Hintergründe überraschen: In drei Fällen wollten die Kinder offenbar ihre eigenen Eltern erschrecken. Bei einem weiteren Vorfall dürfte eine sogenannte TikTok-Challenge der Auslöser gewesen sein. Ziel war es demnach, die Polizei bewusst in die Irre zu führen.

Mutter warnt auf Facebook nach grausigem Fund in Wien.
Mutter warnt auf Facebook nach grausigem Fund in Wien. © Facebook

Die Ermittlungen laufen weiterhin in mehreren Bundesländern. Besonders intensiv arbeitet die eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe "Treat" im Bundeskriminalamt gemeinsam mit den Landeskriminalämtern. Insgesamt wurden bis Donnerstagmorgen sieben Fälle in der Steiermark, sechs in Niederösterreich, vier in Oberösterreich, drei in Wien und einer in Salzburg gemeldet.

Online-Challenges geraten in den Fokus

Zwei ausgewickelte Halloween-Bonbons liegen neben ihren bunten Verpackungen -Kau-Bonbons waren präpariert!
Zwei ausgewickelte Halloween-Bonbons liegen neben ihren bunten Verpackungen -Kau-Bonbons waren präpariert! © LPD Steiermark

Die bisherigen Erkenntnisse bestätigen den Verdacht der Ermittler, dass soziale Netzwerke und Internet-Challenges bei solchen Vorfällen eine Rolle spielen können. Ob auch hinter den übrigen Meldungen ähnliche Motive stecken, ist allerdings noch offen. Jeder Fall werde einzeln und ergebnisoffen untersucht, betont die Polizei.

Mindestens Fälle wurden in Deutschland bekannt.
Mindestens Fälle wurden in Deutschland bekannt. © Polizei

Zugleich warnt das Bundeskriminalamt davor, solche Aktionen als harmlose Scherze abzutun. Wer Süßigkeiten manipuliert, andere bewusst in Angst versetzt oder Polizeieinsätze auslöst, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Jugendliche sind in Österreich grundsätzlich ab 14 Jahren strafmündig.

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