TRAISMAUER
Neue Details aus dem Horror-Tierstall
Der seit Jahren umstrittene Mastbetrieb in Traismauer sorgt erneut für Aufregung. Nachdem der Verein gegen Tierfabriken (VGT) im August neuerlich Aufnahmen aus dem Betrieb veröffentlicht und schwere Vorwürfe erhoben hatte, gingen am 27. August rund 400 Menschen in Traismauer auf die Straße. Sie forderten ein konsequentes Einschreiten der Behörden und stellten insbesondere die Wirksamkeit der bisherigen Kontrollen infrage.
Nur wenige Tage später, am 31. August, fand tatsächlich eine neuerliche amtstierärztliche Kontrolle statt. Das Ergebnis fiel allerdings deutlich anders aus als die vom VGT veröffentlichten Aufnahmen vermuten ließen: Nach Angaben der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten verlief die Kontrolle „im Wesentlichen unauffällig". Festgestellt worden seien lediglich geringfügige Mängel. Zustände wie jene auf den veröffentlichten Bildern seien bei der Kontrolle nicht festgestellt worden. Eine Schließung des Betriebes erfolgte nicht.
RUND 400 MENSCHEN BEI PROTEST IN TRAISMAUER
Am Donnerstag, dem 27. August, versammelten sich laut VGT rund 400 Menschen zu einem friedlichen Protest gegen den Mastbetrieb. Die Demonstration richtete sich nicht ausschließlich gegen die Betreiberfamilie. Ein wesentlicher Teil der Kritik galt dem behördlichen Kontrollsystem. Auf Plakaten war unter anderem die Frage „Kontrolliert, dokumentiert, ignoriert?" zu lesen.
Hinter dieser Kritik steht die lange Vorgeschichte des Betriebes. 13 Jahre lang deckt der VGT immer wieder die Missstände auf. Gegen den früheren Betreiber besteht seit 2023 ein Tierhaltungsverbot. Trotzdem ist er, wie die Videoaufnahmen zeigen, noch am Betrieb tätig. Gegen seine Frau, die den Betrieb zuletzt führte, läuft laut VGT ebenfalls ein Verfahren im Zusammenhang mit einem möglichen Tierhaltungsverbot.
Aus Sicht des VGT ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum sich die Situation für die Tiere trotz der langjährigen Vorgeschichte nicht nachhaltig verbessert habe.
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KONTROLLE ERST EINE WOCHE NACH DER ANZEIGE
Besonders kritisch bewertet der VGT den zeitlichen Ablauf der jüngsten Ereignisse. Am 12. August wurde der Betrieb betrieblich kontrolliert. Am 24. August erstattete der VGT aufgrund der horrenden Zustände neuerlich Anzeige. Die Kontrolle nach der Anzeige erfolgte jedoch erst eine Woche später, am 31. August. Der Verdacht steht im Raum, dass in diesen sieben Tagen Missstände beseitigt wurden. Die Behörde konnte daraufhin nur geringfügige Mängel feststellen. Der VGT stellt deshalb grundsätzlich die Frage, wie aussagekräftig einzelne Kontrollen sein können und ob damit tatsächlich der alltägliche Zustand eines Betriebes erfasst wird. Oder ist eine Kontrolle lediglich eine Momentaufnahme, die durch eine – wenn auch nur kurzfristige – Vorankündigung ihre Wirkung verlieren kann?
RUND 30 KONTROLLEN IN DREI JAHREN
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Zahl der bisherigen Kontrollen. Laut VGT soll der Betrieb in den vergangenen drei Jahren rund 30-mal kontrolliert worden sein. Das entspricht rechnerisch beinahe einer Kontrolle pro Monat. Im Vergleich zu anderen Betrieben ist das extrem häufig. Wie konnte es trotz dieser hohen Kontrollfrequenz zu den nun veröffentlichten Aufnahmen kommen? Die Organisation will insbesondere wissen, wie viele Übertretungen bei diesen Kontrollen festgestellt wurden, welche Mängel jeweils dokumentiert wurden und welche Konsequenzen daraus entstanden sind.
Ebenso ist fraglich, ob bei festgestellten Übertretungen tatsächlich Strafen ausgesprochen wurden und wie hoch diese ausfallen. Denn aus Sicht der Organisation reicht es nicht aus, Missstände immer wieder festzustellen, wenn daraus keine nachhaltige Verbesserung entsteht.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur, ob kontrolliert wird, sondern auch, was nach einer Kontrolle passiert. Selbst wenn ein Mangel festgestellt wird, muss aus Sicht des VGT sichergestellt sein, dass dessen Behebung tatsächlich überprüft wird und wiederholte Verstöße entsprechende Konsequenzen haben.
Die Anzahl der konkreten Verstöße und die etwaigen verhängten Strafen daraus möchte der VGT öffentlich beantwortet haben.
ERNEUTE ÜBERGABE INNERHALB DER FAMILIE?
Nach Angaben des Vereins soll die Betriebsführung nun erneut innerhalb der Familie weitergegeben worden sein – nämlich an die Tochter. Damit also die zweite Weitergabe innerhalb der Familie nach Aufdeckungen und Verfahren rund um Tierhaltungsverbote.
Da der Vater – wie bereits bekannt – weiter am Betrieb tätig war, kommt die Frage auf, was sich konkret ändern wird.
KEIN EINZELFALL
Der Verein sieht den Fall nicht als Einzelfall. Laut VGT würden immer wieder Fälle auftreten, in denen Tierquälerei in landwirtschaftlichen Betrieben festgestellt werde, ohne dass daraus aus Sicht der Organisation ausreichende Konsequenzen folgen. Der Verein kündigt deshalb weitere Protestaktionen an.
FAST 30.000 EURO AN EU-FÖRDERUNGEN PRO JAHR?
Laut Angaben des Vereins sollen die beiden mittlerweile ehemaligen Betreiberinnen und Betreiber der Tiermast in St. Pölten-Land in den vergangenen Jahren allein aus dem EU-Fördertopf fast 30.000 Euro pro Jahr erhalten haben.
Der VGT stellt dabei einen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Grundbesitz her. Rund um den Mastbetrieb sollen den Betreiberinnen und Betreibern laut Verein mindestens acht Hektar gehören. Die Höhe bestimmter Förderungen orientiere sich wesentlich an der bewirtschafteten Fläche beziehungsweise am vorhandenen Grundbesitz. Vereinfacht gesagt: Wer viel Grund besitzt und bewirtschaftet, kann entsprechend höhere Förderungen erhalten. Die Höhe der Förderung ist nicht an das Niveau des Tierwohls gekoppelt. Auch staatliche Gelder – wie auch die Dürrehilfen – wird der Betrieb wohl erhalten haben.
Der Verein fragt insbesondere, ob hohe öffentliche Förderungen – auch seitens der EU – Einfluss auf die Höhe von Strafen haben sollten oder ob nach rechtskräftig festgestellten Tierschutzverstößen unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder zurückgefordert beziehungsweise gekürzt werden könnten. Dies hängt von den jeweiligen Förderbestimmungen und den konkreten Verstößen ab.
WARUM STALLHALTUNG TROTZ VORHANDENER FLÄCHEN?
Rund um den Mastbetrieb sollen sich nach Angaben des Vereins mehrere Hektar landwirtschaftliche Flächen befinden. Warum die Tiere dauerhaft im Stall gehalten werden, wenn in unmittelbarer Umgebung mehrere Hektar Agrarland zur Verfügung stehen, ist nicht nachvollziehbar. Dabei ist allerdings zu unterscheiden zwischen der grundsätzlichen Möglichkeit einer Außen- oder Weidehaltung und den konkreten gesetzlichen Anforderungen an die jeweilige Tierart und Haltungsform. Allein das Vorhandensein von landwirtschaftlichen Flächen bedeutet nicht automatisch, dass alle Tiere dort gehalten werden müssen. Dennoch sollte laut VGT darüber diskutiert werden: Wenn öffentliche Gelder je nach Größe des Grundes höher ausfallen, sollte nach Ansicht des Vereins auch stärker darauf geachtet werden, ob die Tiere diese Außenfläche auch nutzen dürfen.
Die Stadtgemeinde warnt vor einer Verwechslung. Der Betrieb bleibt weiterhin offen.
GEMEINDE WARNT VOR VERWECHSLUNG
Im Gemeindegebiet von Traismauer gibt es jedoch einen zweiten Betrieb mit demselben Namen. Die Stadtgemeinde stellt ausdrücklich klar, dass der Heurigenbetrieb der Familie Gramer in der Ahrenberger Kellergasse in keinerlei Verbindung mit jenem Betrieb steht, gegen den die aktuellen tierschutzrechtlichen Vorwürfe erhoben werden.
Weiters betont die Stadtgemeinde selbst, dass ihr das Tierwohl wichtig sei und sie jegliche Form von Tierquälerei und gesundheitsgefährdenden Missständen ablehne. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Zuständigkeit für tierschutzrechtliche Kontrollen bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten beziehungsweise beim amtstierärztlichen Dienst liegt.
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