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Alles anders im November: Diese neuen Regeln gelten in Österreich

Das Parlament in Wien.
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Paketsteuer, Wegfall der 200-Euro-Bagatellgrenze, situative Winterreifenpflicht: Die neuen Regelungen im Überblick.
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Es geht rund im Vorschriftendschungel: Mit 1. November sind in Österreich gleich mehrere wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Da den Überblick zu behalten, fällt vielen nicht leicht. Dabei ist es leider wichtig, denn viele neue Regelungen treffen unseren Alltag und Nichtwissen kann uns teuer zu stehen kommen.

Von Winterreifen bis Paketsteuer

Wer noch keine Winterreifen montiert hat, sollte sich zum Beispiel schleunigst einen Termin in der Autowerkstatt ausmachen. Bis 15. April gilt jetzt die situative Winterreifenpflicht. Auch die neue Paketsteuer ist in Kraft, die Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern teurer macht.

Neue Regelungen ab 1. November

Groß sind übrigens die Veränderungen beim Konsumentenschutz. Hier gibt es deutliche Verschärfungen. Wir haben die wichtigsten gesetzlichen Veränderungen im Überblick:

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Neues Verbraucherkreditrecht (VerKRÄG 2026)

  • Wegfall der Bagatellgrenze: Kleinkredite von unter 200 Euro waren bislang weitgehend vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen. Ab 20. November gibt es diese Untergrenze nicht mehr.
  • Buy Now, Pay Later: Schnell abgeschlossene Ratenvereinbarungen oder Zahlungsaufschübe, wie sie u. a. Klarna und PayPal anbieten, gelten ab 20. November rechtlich als Kreditierungen.
  • Verpflichtende Bonitätsprüfung: Anbieter müssen vor dem Abschluss einer Ratenkaufvereinbarung die Zahlungsfähigkeit der Kunden genauer prüfen.
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EU-Zolländerung

  • EU-Bearbeitungsgebühr: Es gilt ab sofort eine Gebühr von 2 Euro pro unterschiedlicher Warenposition für Warenbestellungen aus Nicht-EU-Ländern. Das trifft vor allem Käufe bei Billigplattformen wie Temu, Shein und AliExpress.
  • Summierung: Achtung, werden in einem Paket unterschiedliche Artikelkategorien geliefert, summiert sich dieser Betrag je nach Warenart.

Arbeitsrecht

  • Schlechtwetterregelung für Beschäftigte im Baugewerbe: Mit 1. November gilt ein durchgehendes Jahreskontingent von 320 Ausfallstunden für den Zeitraum von 1. November bis 31. Oktober. Bisher gab es eine Trennung zwischen Winterperiode (200 Stunden) und Sommerperiode (120 Stunden).
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Verkehr & Mobilität

  • Situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Fahrverhältnissen müssen Pkw und leichte Lkw ab 1. November Winter- oder Ganzjahresreifen angebracht werden.
  • Abschleppgebühren in Wien: Die behördlichen Tarife für das Abschleppen wurden in Wien angehoben.
  • Parkraumbewirtschaftung in Innsbruck: Ab 2. November gelten verlängerte und vereinheitlichte Bewirtschaftungszeiten für Kurzparkzonen. Es gibt außerdem neue kostenpflichtige Parkstraßen und die Gebühren für Anwohnerparkkarten wurden angepasst.

Am besten informiert ihr euch rechtzeitig, bevor es nachher eine Strafe gibt, die euch im Geldbeutel schmerzt.

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