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Schmerzengeld: Mehr Geld für Verbrechensopfer

Eine Person hält ein Messer hinter dem Rücken, zwei andere im Hintergrund, bedrohliche Stimmung.
© Getty Images
Die Bundesregierung baut die Unterstützungsleistungen für Verbrechensopfer aus.
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Betroffene bekommen höhere Entschädigungen, besseren psychologischen Beistand und neue finanzielle Hilfen. Das novellierte Verbrechensopfergesetz (VOG) soll vor allem minderjährigen Opfern von sexueller Gewalt und Angehörigen von Verstorbenen zugute kommen, betonte das Sozialministerium am Montag in einer Presseaussendung.

Zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die Verdoppelung der Pauschalentschädigung für bei einer Straftat erlittene Schmerzen. Die seit 2013 unveränderten Richtsätze für das sogenannte Schmerzengeld, das körperliche oder psychische Schäden abgelten soll, werden je nach Grad der Schwere auf 4.000 bis 24.000 Euro angehoben. Die staatliche Entschädigung erhalten Betroffene unabhängig davon, ob der Täter oder die Täterin bekannt ist und für den entstandenen Schaden aufkommen kann.

Minderjährigen Opfern von sexualisierter Gewalt wird Schmerzengeld der Stufe 1 zukünftig zuerkannt, ohne dass ein zusätzliches medizinisches Gutachten zur Abklärung einer schweren Gesundheitsschädigung eingeholt werden muss. Dasselbe gilt für Hinterbliebene, die sich infolge eines Verbrechens mit dem Tod eines Angehörigen abfinden müssen. Sie sollen nicht mit langwierigen Verfahren und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand zusätzlich belastet werden.

Psychologische Versorgung ausgeweitet

Darüber hinaus wird die psychologische Versorgung ausgeweitet. Die Zahl der finanzierten Kriseninterventionseinheiten steigt von bisher zehn auf 20. Die Unterstützung kann künftig auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden - etwa bei besonderen psychischen Belastungen rund um das Ende eines Strafprozesses oder an Gedenktagen. Künftig werden auch klinisch-psychologische Behandlungen finanziert, was das bestehende Angebot an psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten ergänzt.

Die VOG-Novelle sieht außerdem neue finanzielle Hilfen bei der unmittelbaren Bewältigung der Folgen einer Straftat vor. Für die Reparatur beschädigter Türen und Schließanlagen sowie für deren Austausch sind bei akuter Gefährdung Kostenzuschüsse von bis zu 800 Euro vorgesehen. Für die Tatortreinigung in privaten Wohnungen oder im privaten Pkw stehen künftig bis zu 5.000 Euro zur Verfügung.

"Wer Opfer eines schweren Verbrechens wird, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat in dieser schwierigen Situation Unterstützung bietet", hielt Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) fest. Ziel der Modernisierung des Verbrechensopfergesetzes sei es, diese Hilfe auszubauen und unnötige Hürden zu reduzieren.

Erinnerung an Terror-Anschlag in Wien

"Menschen, die Opfer einer Straftat wurden, leiden oftmals an schweren körperlichen oder psychischen Folgen. Durch das neue Verbrechensopfergesetz wird die Unterstützung weiter ausgebaut und verbessert", bekräftigte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) erinnerte in diesem Zusammenhang an den Terror-Anschlag von Wien vor auf den Tag genau sechs Jahren, der mehrere Menschen das Leben kostete: "Unsere Gedanken sind bei den Familien und Freunden der Opfer und bei allen Menschen, die diese schreckliche Nacht niemals vergessen werden. Um Betroffene solch schwerer Verbrechen in Zukunft noch rascher und gezielter zu unterstützen, haben wir jetzt das Verbrechensopfergesetz grundlegend reformiert."

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