Signa-Gründer René Benko ist aktuell mit Fußfessel in Innsbruck. Er wohnt dort nahe der Hungerburg in einer 60-Quadratmeter-Wohnung. Am Donnerstagabend fasste Benko am Landesgericht Innsbruck aber wegen schweren Betrugs eine Zusatzstrafe von zwei Jahren unbedingter Haft aus.
Zusammen mit seiner bereits rechtskräftigen Verurteilung erhöht sich die gesamte Freiheitsstrafe für den Tiroler damit auf viereinhalb Jahre.
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Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Norbert Hofer verurteilte den Signa-Gründer wegen schweren Betrugs zu zwei Jahren unbedingter Haft.
Diese neue Strafe wird als Zusatzstrafe zu einem bereits Ende September rechtskräftig gewordenen Urteil wegen betrügerischer Krida über 30 Monate unbedingter Haft hinzugerechnet. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Benko-Verteidiger Norbert Wess erbat sich die gesetzliche Bedenkzeit von drei Tagen (Anm.: Bis Montag), während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Benko gerne hinter Gitter sehen würde.
Wess betonte nach dem Urteil, sein Mandant sei zutiefst enttäuscht. Nun hat Benko 3 Tage Zeit zu entscheiden, ob er mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung in die nächste Instanz zieht.
Wird das Urteil rechtskräftig, müsste er für wohl zumindest ein Jahr zurück in die Zelle. Dann sind noch 2 Jahre offen, für die wieder Fußfessel erlaubt ist.
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