Tirol

ÖVP-Listen werden Fall für Höchstgericht

Person wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne.
© Getty Images
Die Tiroler Opposition - FPÖ, Liste Fritz, Grünen und NEOS - macht gegen die "Listenkoppelung" vor allem von ÖVP-nahen Listen bei Gemeinderatswahlen mobil und schaltet per Antrag den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
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Sie ortete bei der "Listenkoppelung" "Verfassungswidrigkeit" und "ÖVP-Machterhalt", hieß es am Dienstag. Der VfGH solle die Koppelung prüfen und aufheben. Die Erfolgschancen dafür seien "hoch". Die ÖVP sah in Koppelungen hingegen "ein Instrument der Demokratie".

Besagte Option zur "Listenkoppelung" - etwa für sogenannte ÖVP-nahe "Bürgerlisten", aber auch ganz generell für auf Gemeinderatsebene antretende Parteien - ist übrigens eine Tiroler Besonderheit. Kein anderes Bundesland in Österreich sieht diese Möglichkeit aktuell vor. Bei dieser "Koppelung" treten die Listen zwar eigenständig auf dem Stimmzettel auf, beim Auszählen der Stimmen werden diese aber wie eine einzige große Liste behandelt. Das Modell bewirkt dabei, dass Reststimmen einer jeweils anderen "Koppelungseinheit" zugeschlagen werden können. Auf diese Weise "retten" diese Stimmen einer Liste die Mandate einer Partnerliste. Zuletzt wurde laut der Opposition bei Gemeinderatswahlen in Tirol in 43 Gemeinden gekoppelt, in sieben Prozent der Gemeinden kam es dadurch zu Mandatsverschiebungen. Auf Landesebene wurde die Listenkoppelung 2018 abgeschafft.

Ebenjene Listenkoppelung auf Gemeinderatsebene sei vor allem deshalb "verfassungswidrig", da sie letztlich "Wählertäuschung ist", sagte FPÖ-Landesparteiobmann und Klubobmann Markus Abwerzger bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. Dessen Kanzlei hatte den Antrag an den Verfassungsgerichtshof aufgesetzt. "Mit der Listenkoppelung kommt es nämlich zu einer Verfälschung des Wählerwillens", strich der FPÖ-Frontmann heraus. Zudem schaffe die Koppelung erhebliche Vorteile für "Listen, die breit koppeln", kritisierte er. Es könne jedenfalls nicht sein, "dass meine Stimme einer anderen Partei zugutekommt, die ich gar nicht gewählt habe." Zum Teil sei es jedenfalls so, dass "bis zu vier Listen in einer Gemeinde koppeln", was definitiv nicht fair sei. Man habe bereits versucht, diese Koppelung abzuschaffen, aber "die ÖVP hält die Hand darauf", so Abwerzger.

Wähler darf "nicht irregeführt oder manipuliert werden"

Das (ÖVP)-System dahinter sei jedenfalls klar erkennbar, wie Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint betonte: "In der Farbe getrennt, in der Sache vereint." Das System des Koppelns sei zweifellos "eine eklatante Wählertäuschung" und diene nicht zuletzt auch der "Machtpolitik der ÖVP", betonte er. Das Gesetz sehe jedenfalls an sich klar vor, dass der Wähler "nicht irregeführt oder manipuliert werden darf", hielt Sint fest. Wenn man eigentlich "Pink wählt, aber Rot bekommt", dann sei es letztlich so, dass der Wähler etwas ganz anderes bekomme, als er eigentlich mit seiner Stimme gewollt habe.

Dem schlossen sich auch Grünen-Klubobmann Gebi Mair und NEOS-Klubobfrau Birgit Obermüller an. "Eine Stimme für eine Partei ist eine Stimme für eine Partei", beschrieb Mair die Grundsatzverletzung durch die Listenkoppelung aus seiner Sicht. "Der Wähler erwartet sich nicht, dass er auch eine andere Partei mitwählt." "A ist A und nicht B", schlug schließlich Obermüller in dieselbe Kerbe. Zudem werde durch die Koppelung "die Konzentrierung von Macht verstärkt."

VfGH-Antrag wird am Mittwoch eingebracht

Der Antrag auf Aufhebung der Tiroler Listenkoppelung wird nunmehr mit Mittwoch eingebracht. Unterschrieben haben sämtliche 15 Mandatare von FPÖ, Liste Fritz, Grünen und NEOS. Notwendig für die Einbringung eines solchen sind die Unterschriften von einem Drittel der Landtagsabgeordneten, was im Fall des Tiroler Landtages mit 36 Abgeordneten mindestens 12 Abgeordnete bedeutet. Nicht mit dabei ist bei dem Antrag übrigens der freie Abgeordnete und ehemalige SPÖ-Chef Georg Dornauer, der im April 2026 aus der SPÖ ausgeschlossen worden war. Die Abgeordneten sahen auf Nachfrage "eine hohe Erfolgschance", dass der VfGH die "Listenkoppelung" aufhebt.

ÖVP und SPÖ kritisierten Oppositionsvorstoß

Hart ins Gericht mit dem Oppositionsvorstoß ging am Dienstag die ÖVP. "Die Opposition bekämpft hier ein Instrument der Demokratie", meinte ÖVP-Gemeindesprecher und Landtagsvizepräsident Dominik Mainusch, in einer Aussendung. "Demokratie braucht mehr Miteinander, nicht weniger. Wer koppelt, bekennt sich schon vor dem Wahlgang zur Zusammenarbeit und macht das auf dem Wahlzettel auch transparent öffentlich", erklärte Mainusch, der auch Bürgermeister der Gemeinde Fügen im Zillertal ist. Zudem habe der Verfassungsgerichtshof "bereits 1994 eine Anfechtung zur Tiroler Gemeindewahlordnung abgewiesen und festgehalten, dass er keine Bedenken gegen die Listenkoppelung hat", verwies der Gemeindesprecher.

Außerdem sei die Opposition schon allein deshalb unglaubwürdig, weil Grüne, NEOS und FPÖ die Möglichkeit der Koppelung selbst anwenden würden. So habe etwa ein aktueller FPÖ-Landtagsabgeordneter in der eigenen Gemeinde Listen gekoppelt, spielte die ÖVP eigenen Angaben zufolge auf den Kramsacher Bürgermeister Andreas Gang an.

Auf wenig Anklang stieß der Oppositionsvorstoß auch beim Koalitionspartner SPÖ. "Wir wollen die Menschen ermutigen, sich in der Gemeindepolitik zu engagieren. Die Opposition hingegen will den Leuten lieber Steine in den Weg legen und Möglichkeiten einschränken. Das lehnen wir klar ab", erklärte SPÖ-Gemeindesprecherin und Lienzer Bürgermeisterin Elisabeth Blanik gegenüber der APA. Als unabhängige Listen ähnliche Ziele zu erfolgen, Zusammenarbeit anzustreben und dies auch transparent und offiziell kundzumachen - daran sei nichts falsch. Koppelnden Listen angesichts der "klaren Kennzeichnung" pauschal die Absicht zur Wählertäuschung zu unterstellen, wie es die FPÖ versuche, zeuge hingegen von "wenig Vertrauen in wählende Menschen."

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