10 Jahre Haft

Postraub nach einer Flasche Wodka zum Frühstück

Mit 1,7 Promille zum Überfall auf Postfiliale Döbling - Wiener am Weg zur Verhandlung.
© Fuhrich
Mit Faschingsmaske, Schreckschusspistole und 1,7 Promille im Blut erbeutete der 60-Jährige 2.800 Euro - ein Kunde überwältigte den rauschigen Räuber beim Verlassen des Tatorts.
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Wien. Weit war der einheimische Wiener bei seinem Coup am  9. Juni mit dem Plastiksackerl, in dem vorwiegend Münzen klimperten, nicht gekommen. Als er die Postfiliale verlassen wollte, sprang ihn ein Kunde von hinten an, rang ihn zu Boden und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei in Schach.

"Es war blöd", sagte der Angeklagte nun vor einem Schöffensenat. Der Plan, sich mit einem Raubüberfall aus seiner finanziellen Malaise zu befreien, sei "generell zum Scheitern verurteilt" gewesen: "Ich hab" in der Früh schon eine Flasche Wodka getrunken g'habt. Beim Hinfahren bin ich mit dem Rad gestürzt."

7 Vorstrafen, arbeitslos, "nix zu essen"

Der 60-Jährige - ein gelernter Koch - war nach eigener Aussage aufgrund von sieben Vorstrafen und nach zwei überstandenen Schlaganfällen am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar: "Ich hab" jede Woche minimum zehn Bewerbungen abg'schickt und nicht einmal eine Antwort kriegt." Am Schluss sei seine Lage "ein Desaster" gewesen, verwies der Mann auf einen Schuldenstand von 80.000 Euro, den drohenden Verlust seiner Wohnung und den Umstand, "dass ich nix mehr zu essen g'habt hab"."

Minutenlang mit Waffe herumgefuchtelt

Verkleidet und mit einer Softgun bewaffnet marschierte er in die nächstgelegene Postfiliale ("Die vor meiner Haustüre"), zog die Waffe und bedrohte zwei Angestellte und mehrere Kunden, wobei er mehrfach repetierte. Eine Angestellte erstarrte wie zur Salzsäule und war nicht mehr handlungsfähig, wie ein Video (das zeigt, wie er minutenlang mit der Waffe herumfuchtelt) vom Überfall belegte, das im Rahmen der Verhandlung abgespielt wurde. Sie erlitt in weiterer Folge eine Panikattacke, die psychischen Folgen des Erlebten machen ihr bis heute zu schaffen.

Die Verteidigerin des 60-Jährigen bat abschließend das Gericht um Milde: "Er hat keinen Ausweg mehr gesehen. Er war von der ersten Sekunde an geständig."

Bei einer Strafdrohung von fünf bis 15 Jahren hielt der Senat eine zehnjährige Freiheitsstrafe für tat- und schuldangemessen. Dagegen meldete der 60-Jährige Berufung gegen die Strafhöhe an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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